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Achtung - Gesetzlicher Artenschutz!!

Zu den besonders geschützten Tieren zählen unter anderem die Wildbienen, Hummeln und Hornissen. Zusätzlich lässt sich grundlegend sagen das jede Verfolgung von wildlebenden Tieren ohne eine begründeten bzw. akuten Anlass untersagt ist.


Interessante Links zum Thema Hornissen usw.:
 Der Hornissenberater
 Aktion Wespenschutz
 NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.

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